Diese Woche schneidet Martin Mißfeldt am Webmaster Friday ein für meine Begriffe schwieriges Thema an: Es geht um Moral und Recht, speziell beim Thema „Contentklau“. Für eine Auseinandersetzung mit diesem doch sehr weitreichenden Themenkomplex scheint es mir wichtig, zunächst einmal ein paar Begriffsdefinitionen vorzunehmen:

Contentklau – was ist das?

Sicherlich wissen nicht alle meine Blogleser, was Contentklau ist. Daher will ich diese Problematik kurz umreißen und ansonsten auf weiterführende Quellen im Internet verweisen.

Das Wort „Plagiat“ ist durch den zweifelhaften Verdienst eines inzwischen nicht mehr ganz zu Ende studierten Juristen seit einigen Monaten in aller Munde und muss daher nicht mehr erläutert werden. Aber was unser Ex-Verteidigungsminister in seinem misslungenen Versuch einer Doktorarbeit betrieben hat, findet auch tagtäglich tausendfach auf Blogs statt. Die Inhalte werden zumeist automatisiert ausgelesen und an anderer Stelle noch einmal veröffentlicht, und das, ohne den Originalautor um Erlaubnis zu fragen, davon in Kenntnis zu setzen und geschweige denn zu „entschädigen“.

Die sich aufdrängende Frage ist sodann: Warum ist Contentklau problematisch? Abgesehen davon, dass es für einen persönlich ärgerlich sein kann (vgl. Moral), könnte ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen. Doch Vorsicht! § 2 des UrhG regelt, was durch das Urheberrecht geschützt ist – das jedoch (wie oft in Gesetzestexten) relativ schwammig. Der Begriff, der bei der Auslegung dieses Paragraphen oft fällt, ist die sog. Schöpfungshöhe. Man kann also nicht davon ausgehen, dass zwangsläufig jeder Blogartikel dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt! Dies kann nach deutschem Recht nur jeweils im Einzelfall geprüft und entschieden werden.

Hier noch ein paar interessante Links zum Thema „Contentklau“:
» Contentklau.de – Information & Hilfe bei Plagiaten
» Content Klau – was tun? @ Bloggonaut.net
» Was tun bei Content Klau / Diebstahl? @ Weblog ABC
» Schmerzensgeld für Content-Klau im Internet @ eRecht 24

Moral, Ethik, Recht – Versuch einer Abgrenzung

Beim Webmaster Friday werden nur die Begriffe Moral und Recht benutzt. Ich finde es allerdings wichtig, den Begriff Ethik mit einzuführen. Warum, das wird hoffentlich im Folgenden klar.

  • Wikipedia definiert Moral wie folgt:

    Moral bezeichnet meist die faktischen Handlungsmuster, -konventionen, -regeln oder -prinzipien bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen, sofern diese wiederkehren und sozial anerkannt und erwartet werden.

    Moral kann also individuell aufgefasste werden, der soziale Aspekt bzw. die soziale Anerkennung soielen dabei aber eine wesentliche Rolle.

  • Zu Ethik schreibt Wikipedia:

    Die Ethik […] ist eines der großen Teilgebiete der Philosophie und befasst sich mit Moral, insbesondere hinsichtlich ihrer Begründbarkeit.

    Ethik ist also eine theoretische bzw. wissenschaftliche Reflektion von Moral. Wobei ich eine Letztbegrünbarkeit von Moral als nicht gegeben sehe. Religionen helfen sich aus diesem Dilemma, indem sie eine Instanz wie Gott einführen. Ohne eine solche Instanz lässt sich Moral m. E. nicht vollständig und letztendlich begründen, sondern beruht immer auf einer Entscheidung.

  • Recht meint hingegen nur einen Teilbereich sozialer Normen. Oft wird der Begriff synonym für die verfassten Gesetze eines Landes bzw. Völkerbundes und die sich daraus ergebenden Urteile gebraucht. Allerdings existiert auch der Begriff „ungeschriebenes Gesetz“, der sich jedoch wiederum schwer vom Begriff Moral abgrenzen lässt. Im Idealfall beruht Gesetzgebung auf einer Ethik

So weit so gut. Wie füge ich jedoch diese Begriffe nun aber zusammen, und vor allem: Wie bewerte ich sie im Kontext zueinander?

Ob Contentklau für mich ein „Delikt“ ist, das einen „Aufreger“ wert ist, hängt für mich in erster Linie davon ab, ob jemand tatsächlich dadurch zu Schaden kommt. Und bezogen auf mein Blog muss ich mich fragen: Was würde es mir schaden? Mir fiele dazu jetzt spontan nichts ein. Ich verdiene durch mein Blog kein Geld, ich bin insofern auch nicht auf eine große Leserzahl angewiesen. Insofern würde Contentklau mich nicht wirklich treffen.

Aus moralischer Sicht würde ich differenzieren: Moral ist für mich in erster Linie etwas Persönliches. D. h., ich messe an meiner Moral zunächst einmal nur mich selbst. Deshalb würde ich persönlich Contentklau zwar dahingehend ablehnen, dass ich ihn selbst nicht betreibe. Allerdings liegt es mir fern, diesen Vorgang deshalb bei anderen zu verurteilen, solange die oben genannten Voraussetzungen (kein Geschädigter) eingehalten sind.

Aus rechtlicher Sicht würde ich es mit der Bibel, genauer mit Joh. 8,7 halten:

Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein […].

In meinem Blog befinden sich wahrscheinlich genügend YouTube-Videos und Fotos, die in dieser Form einen Verstoß gegen das UrhG darstellen und sogar eine Abmahnung zur Folge haben könnten. Solange ich nicht sicher bin, dass ich auf meinem Blog gegen kein Gesetz verstoße, würde ich kein anderes Blog „anschwärzen“ (um diesen Begriff am Schluss auch noch zu verwenden). Und selbst wenn ich sicher wäre, würde ich mich fragen: Cui bono?